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Bürgerstiftung SL
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Was ist eine Bürgerstiftung?

Die Deutschen Bürgerstiftungen haben Ihre Wurzeln in den "Comunity Foundations"  der USA, deren erste vor 100 Jahren gegründet wurde, um den Nöten der wirtschaftlichen Lage estwas entgegenzu setzen. 1995 wurden die ersten Bürgerstiftungen in Deutschland gegründet - in Gütersloh und wenig später in Hannnover. Seither hat sich die Anzahl der Bürgerstiftungen und das von Ihnen angesammelte Stiftungsvermögen ständig erhöht. Inzwischen gibt es Deutschland etwa 380 Bürgerstiftungen, mit einem Stiftungskapital von ca. 280 Mio € - davon tragen 275 Stiftungen - mit einem Stiftungskapital von ca. 265 Mio € - das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Weitere Daten finden Sie hier.

Aus dem Arbeitskreis Bürgerstiiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ist die "Initiative Bürgerstiftungen"  hervorgegangen. Diese hat eine Definition für Bürgerstiftungen erarbeitet.

Eine Bürgerstiftung ist danach eine

  • selbstständige und unabhängige,
  • gemeinnützige Institution
  • zur Förderung verschiedenartigster, dem Gemeinwohl dienender Zwecke,
  • in einem geographisch begrenzten (zumeist lokalen oder regionalen) Wirkungsraum,
  • die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt und
  • ihre Organisationsstruktur, Vermögensverwaltung und Mittelvergabe transparent macht.

Eine Bürgerstiftung erbringt ihre Leistungen sowohl durch die Vergabe von Fördermitteln für vorhandene gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen als auch operativ durch eigenständige Projektarbeit. So zeichnen sich Bürgerstiftungen durch folgende Merkmale aus:

 

1. Selbstständigkeit
Eine Bürgerstiftung ist in der Regel eine formell institutionalisierte, rechtlich anerkannte Körperschaft.

2. Unabhängigkeit
Eine Bürgerstiftung ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger. Sie ist in ihrer Leitung und ihren Gremien unabhängig sowohl von Kommunalverwaltung, staatlichen Instanzen oder politischen Organisationen als auch von einzelnen Stiftern.
Die Leitung übernimmt ein unabhängiges Führungsgremium, das sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt, die dazu aufgrund ihres persönlichen Einsatzes für öffentliche Angelegenheiten qualifiziert sind.

3. Gemeinnützigkeit
Eine Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

4. Förderung verschiedenartigster gemeinnütziger Belange
Eine Bürgerstiftung verfolgt ein breites Spektrum unterschiedlicher gemeinnütziger Zwecke. Sie unterstützt Organisationen und Projekte, die auf eine Verbesserung der Lebensqualität in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld zielen. Zu diesem Zweck vergibt sie Fördermittel an andere gemeinnützige Institutionen und Organisationen oder initiiert selbst entsprechende Projekte.

5. Geographisch begrenzter Wirkungsraum
Die Aktivität und Fördertätigkeit einer Bürgerstiftung ist geographisch begrenzt, d.h. sie beschränkt sich in der Regel auf eine Kommune, einen Kreis oder eine Region.

6. Dauerhaftigkeit
Der ständige und langfristige Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen sichert die finanzielle Unabhängigkeit einer Bürgerstiftung. Die Verfügbarkeit von Vermögenserträgen gewährleistet darüber hinaus die Kontinuität der Stiftungsarbeit.

7. Koordination von gemeinnützigen Aktivitäten
Als eine neutrale Institution zur Förderung des Gemeinwesens fungiert eine Bürgerstiftung als Vermittler, Sammelbewegung, Katalysator und Makler. Sie kann für oder mit anderen gemeinnützigen Organisationen vor Ort Projekte durchführen, für diese professionelle Finanzdienstleistungen anbieten (zentrale Fondsverwaltung), Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen anregen und nationale oder internationale Geldgeber auf lokale Projekte aufmerksam machen.

8. Transparenz und Rechenschaftspflicht
Eine Bürgerstiftung handelt in allen Aspekten ihrer Arbeit offen und transparent. Sie informiert die Öffentlichkeit und ihre Geldgeber regelmäßig über ihre Ziele, Aktivitäten, finanziellen Verhältnisse, Mittelverwendung und Organisationsstruktur.

 

Abgrenzung von ähnlichen Organisationsformen

Bürgerstiftungen unterscheiden sich von folgenden ähnlichen Organisationsformen:

1. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiativen haben ihren Schwerpunkt auf der Bündelung ehrenamtlichen Engagements. Sie beziehen sich dabei auf eine aktuelle Problemlage und sind temporär begrenzt. Sie erübrigen sich sozusagen durch ihren Erfolg bzw. die Lösung ihres Ausgangsproblems.
Bürgerstiftungen hingegen sind auf Dauer angelegte Institutionen, die Aktivitäten anderer Gruppen und Organisationen - wie Bürgerinitiativen - unterstützen. Projekte, für die eine Bürgersinitiative ins Leben gerufen werden soll, können unter dem dach einer Bürgerstiftung umgesetzt werden.

2. Bürgervereine
Bürgervereine haben - wie auch Bürgerinitiativen - kein unantastbares Vermögen, das sich der Verfügungsmacht der Mitglieder entzieht. Sie finanzieren sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Bürgerstiftungen hingegen basieren auf einem zweckgebundenen Vermögen, das in seinem Wert auf Dauer ungeschmälert erhalten werden muß. Natürlich können Stiftungen daneben auch Spenden für die in der Satzung beschriebenen Zwecke  entgegennehmen.


Bürgerstiftung Stadt Schleswig
info@Buersgerstiftung-Schleswig.de/ Tel. 04621-38233730