Gemeinnützigkeit
mit Bescheid vom 20. Sepember 2014 wurde der "Bürgerstiftung Stadt Schleswig" vom Finanzamt Flensburg bescheinigt, dass die Satzung den Vorgaben der Abgabenordnung entspricht und die Voraussetzungen für die Erteilung von Zuwendungsbestätigungen (früher: Spendenquittung) gegeben sind. Zustiftungen und Spenden an die Bürgerstiftung Stadt Schleswig sind damit steuer-lich als Sonderausgaben abzugsfähig. Dabei gilt für Spenden eine Begrenzung auf 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Zustiftungen können bis zu einem Betrag von 3 Mio (innerhalb von 10 Jahren) steuerlich berücksichtigt werden.
Den Bescheid, aus dem auch hervorgeht welche mildtätigen und gemeinnützigen Zwecke der Bürgerstiftung Stadt Schleswig steuerlich begünsigt sind, finden sie hier