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Bürgerstiftung SL
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Die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen mißt den Bürgerstiftungen eine Größe Bedeutung und unterstützt die Entwicklung von Bürgerstiftungen in unterschied-lichster Weise. So wurde die Initiative Bürgerstiftungen (http://www.buergerstiftungen.org/de/informieren.html) ins Leben gerufen und ein Katalog von 10 Merkmalen beschlossen, die eine Bürgerstiftung - nach den Qualitätsvorstellungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen - charakterisieren: 

 

Präambel:

 Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stif­tung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungs­zweck. Sie en­gagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geogra­phisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Ein­zugsgebietes tätig. Sie unter­stützt mit ihrer Arbeit bürgerschaft­liches Engagement.

1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie ver­steht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.

2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initia­tive zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.

3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzel­ner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.

 5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbun­den fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustif­tung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die ein­zelne der in der Satzung aufge­führten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.

 6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regio­nalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Sozia­les, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist för­dernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.

 7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Enga­gement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.

 8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.

 9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemein­nütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.

 10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

 

Das Gütesiegel für Bürgerstiftungen

Das Gütesiegel wird an Bürgerstiftungen verliehen, deren Satzungen die "10 Merkmale einer Bürgerstiftung" erfül­len. Die Prüfung der Satzung einer Bür­gerstiftung auf die "10 Merkmale" und die Entscheidung über die Verga­be des Gütesiegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürger­stiftern und Bürgerstiftungsexperten.

Das Gütesiegel wird auf formlosen Antrag einer Bürgerstiftung zeitlich be­fristet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verliehen und hat für zwei Jahre Gültigkeit. Nach zweimaliger erfolgreicher Verleihung verlängert sich die Gültigkeit auf drei Jahre.

Es wird jährlich jeweils am 1. Oktober verliehen und gilt dann bis zum Sep­tember des übernächsten Jahres. 2014 durften insgesamt 275 Bürgerstiftungen das Gütesiegel führen. 

 

 

 

Quelle: www.die-deutschen-buergerstiftungen.de / Initiative Bürgerstiftungen


Bürgerstiftung Stadt Schleswig
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